Geschäftsbericht 2023/24:
Die rechtsgültige Version des Geschäftsberichts kann hier heruntergeladen werden:
Die rechtsgültige Version des Geschäftsberichts kann hier heruntergeladen werden:
Die rechtsgültige Version des Geschäftsberichts kann hier heruntergeladen werden:
21. ordentliche Generalversammlung | 23. November 2024
Aufgrund der Gründung der BAL AG verzeichnet die Bergbahnen Adelboden AG ein Kurzjahr, welches vom 1. Oktober 2023 bis 30. Juni 2024 dauerte. Daher begrüssen wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre am 23. November 2024, 10 Uhr, in der Turnhalle Adelboden, Zelgstrasse 3, zur ordentlichen Generalversammlung der Bergbahnen Adelboden AG. Die Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates können zu gegebener Zeit dem Geschäftsbericht 2023/24 entnommen werden.
Aktionärinnen und Aktionäre, welche ihre Inhaberaktien noch nicht in Namenaktien umgewandelt haben, wird empfohlen, dies noch vor der Generalversammlung zu tun. An der Generalversammlung sind nur eingetragene Namenaktionäre, nicht aber Inhaberaktionäre teilnahmeberechtigt. Bei Fragen wenden Sie sich an Silvia Hersche, Tel. 033 673 90 94 oder [email protected]
Einladung zur Generalversammlung:
Protokoll der letzten Generalversammlung vom 6. April 2024
Gerne möchten wir dir als Aktionär oder Aktionärin der Bergbahnen Adelboden AG gewisse Informationen im Zusammenhang mit deiner Beteiligung an unserem Unternehmen, zum Beispiel die Einladung für den Aktionärstag oder andere gesellige Anlässe, per E-Mail zusenden. Wenn du damit einverstanden bist, dann erfasse bitte hier deine E-Mail-Adresse: https://vogellisiberg.ch/aktionaere/email-versand.
Wohnsitzänderungen teile uns bitte unter Angabe der bisherigen und der neuen Adresse mit.
Namenaktien der Bergbahnen Adelboden können wie folgt gekauft oder verkauft werden:
1) Aktienhandel über die Plattform OTC-X der BEKB
Auf der auf nichtkotierte Aktien-Nebenwerte spezialisierten Handelsplattform OTC-X der Berner Kantonalbank (BEKB) können Namenaktien der Bergbahnen Adelboden AG gekauft oder verkauft werden. Der Handel auf dieser Plattform ist nur möglich mit Namenaktien, welche in einem Wertschriftendepot einer Bank verwahrt werden und für welche somit physische Aktienzertifikate vorliegen. Die Internetadresse der Plattform lautet: www.otc-x.ch. Dort findest du alle nötigen Informationen.
2) Aktienhandel mittels Abtretungserklärung und Eintragungsgesuch
Falls du Namenaktien kaufen oder verkaufen willst, die sich in unserem gesellschaftseigenen Depot befinden oder zu Hause oder in einem Banksafe verwahrt werden, müssen der Abtretende und der Erwerber eine Abtretungserklärung und ein Eintragungsgesuch unterzeichnen. Dieses Formular muss die Angaben und Unterschriften des Käufers (Erwerbers) und Verkäufers (Abtretenden) enthalten. Für Identifikationszwecke benötigen wir zusätzlich die Kopie eines amtlichen Ausweises des Verkäufers/Abtretenden (ID, Führerausweis oder Pass). Hier findest du die Abtretungserklärung:
Falls für die betreffenden Aktien physische Aktienzertifikate vorhanden sind, müssen diese zusammen mit der Abtretungserklärung eingereicht werden.
Bitte sende das zweiseitige Formular (und allenfalls die Aktienzertifikate) eingeschrieben an Bergbahnen Adelboden AG, Frau Silvia Hersche, Bonderlenstrasse 4, CH-3715 Adelboden
Bei Fragen wende dich bitte an die Bergbahnen Adelboden AG, Frau Silvia Hersche, Tel. 033 673 90 94, [email protected]
Als Aktionär der Bergbahnen Adelboden AG belohnen wir dich jährlich an einem Winter- und einem Sommer-Aktionärstag für deine Treue.
Du erhältst:
Solltest du bereits im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein (z.B. Saisonabonnment) erhöht sich der Restaurantgutschein ab 25 Aktien im Nennwert von Fr. 10.- um weitere Fr. 5.-
Es lohnt sich, Aktionär der Bergbahnen Adelboden AG zu sein!
Der nächste Aktionärstag findet am Sonntag, 23. März 2025, statt.
Betriebszeiten der Bahn:
– Letzte Bergfahrt tbd
– Letzte Talfahrt tbd
Der Steuerwert unserer Namenaktie (Valor 30.360.125, ISIN CH0303601253) beträgt für die Steuerperiode 2023 CHF 2.55 pro Aktie. Der Wert kann auch jederzeit online abgefragt werden in der Kursliste >
Gemäss Aktienrecht stehen Aktionärinnen und Aktionären mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ihre Rechte an der Generalversammlung durch Dritte vertreten zu lassen:
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermöglicht nicht persönlich anwesenden oder nicht individuell vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre ihre Stimmrechte an der Generalversammlung trotzdem auszuüben. Er hat so abzustimmen, wie er vom einzelnen Aktionär angewiesen wird.
Dazu lassen Aktionärinnen und Aktionäre ihren vollständigen Stimmausweis inklusive ausgefüllter Vollmachterklärung (oben rechts hinschreiben: «Unabhängiger Stimmrechtsvertreter BAAG»). Bitte instruieren Sie den unabhängigen Aktionärsvertreter auf der Rückseite des Stimmausweises von Hand, wie beim jeweiligen Traktandum abgestimmt werden soll:
Beispiel:
Traktandum 2: Ja
Traktandum 3: Ja
Traktandum 4: Ja
Traktandum 5: Ja
Den vollständigen Stimmrechtsausweis senden Sie schriftlich an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter BAAG:
Rolf Henzmann
Bellevuegässli 5
3715 Adelboden
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, die Stimmrechte weisungsgemäss auszuüben. Hat er keine Weisungen erhalten, so enthält er sich der Stimme.